Impressum

Bernhard Mandla
MedicalTraining-Hameln
Am Hafen 6
31785 Hameln
Deutschland

Tel.: 015208859429
E-Mail: medicaltraining_hameln@yahoo.com

Umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung)

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Bildnachweise:
Copyright by: Webador, AdobeStock (11689493, 181474006 und 539146188), Carsten Dombrowski, Bernhard Mandla, C-TECC (Logo).

 

Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schulungen

  • 1 Geltung der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen die von der MedicalTraining-Hameln (Inhaber: Bernhard Mandla), Am Hafen 6 in 31785 Hameln (nachfolgend MedicalTraining-Hameln) durchgeführt werden.

Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax, bei Übermittlung per E-Mail gewahrt wird. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer Individualabrede die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.

Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

  • 2 Vertragsabschluss

Für die Teilnahme an den Schulungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese ist nach den Vorgaben des § 1 Ziffer 2 im Vorfeld der Schulung schriftlich (auch per E-Mail) an die MedicalTraining-Hameln richten.

Die Anmeldung zu Schulungen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 sowie DGUV Grundsatz 304-002 kann durch Einzel- oder Gruppenanmeldung der Teilnehmer oder des Vertragspartners erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen nimmt der Vertragspartner eine Gruppenanmeldung vor. Bei allen Kursarten erfolgt die Anmeldung schriftlich per Brief oder E-Mail.

Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme durch MedicalTraining-Hameln bedarf.

Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen MedicalTraining-Hameln als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Den Teilnehmern sind der MedicalTraining-Hameln namentlich zu benennen.

Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.

  • 3 Offenen Schulungen

Offene Schulungen in den angemieteten Räumlichkeiten der MedicalTraining-Hameln  können in der Regel nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestzahl von 10 Teilnehmern erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann  MedicalTraining-Hameln vom Vertrag zurücktreten.                                              

Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gegenüber der MedicalTraining-Hameln besteht in diesem Fall nicht.

MedicalTraining-Hameln kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die MedicalTraining-Hameln nicht zu vertreten hat (z.B. der Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen MedicalTraining-Hameln sind ausgeschlossen.

  • 4 Inhouse Schulungen

Inhouse-Schulungen nach DGUV-Grundsätzen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 10 Teilnehmern je Schulung voraus.

Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber bei Schulungen nach DGUV Grundsatz 304-001 die Differenz zu 10 Teilnehmern je Lehrgangstag in 2025 mit 44,10 € netto pro fehlende Teilnehmer zu tragen. (2026: 46,31 € netto, 2027: 48,63 € netto und 2028: 51,06 € netto)

Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.

Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 15 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß DGUV Grundsatz 304-001 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgt.

  • 5 Entgelte

Das Schulungsentgelt beträgt bei offenen Standardkursen sowohl für die Aus- wie auch für die Fortbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min = 44,10 € pro Kursteilnehmer in 2025.

(2026: 46,31 €, 2027: 48,63 € und 2028: 51,06 €). Die Schulungsentgelte sind exklusive Mehrwertsteuer von 19 %. Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und ist vom Teilnehmer bei Schulungsbeginn in bar zu entrichten, sofern keine Zahlung nach Rechnungsstellung schriftlich vereinbart wurde.

Das Schulungsentgelt bei Inhouse-Schulungen richtet sich nach der zwischen den Parteien

getroffenen schriftlichen Vereinbarung, bzw. nach dem schriftlichen Angebot von MedicalTraining-Hameln und ist mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig

Für Seminare nach BGV A1/DGUV Grundsatz 304-001 sowie 304-002 der Berufsgenossenschaften (BG) gelten ergänzende Regelungen nach Maßgabe des folgenden § 6.

  • 6 Lehrgänge nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens MedicalTraining-Hameln bzw. des beauftragten Partnerunternehmens Die Pflegeexperten direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 44,10 € netto für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 44,10 € netto für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer im Jahr 2025 vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung gestellt. (2026: 46,31 € netto, 2027: 48,63 € netto und 2028: 51,06 € netto)

Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. der praktische Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen abzurechnen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.

  • 7 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der MedicalTraining-Hameln mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich ggf. vereinbarter Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht

  • 8 Stornierung Schulungen

Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos schriftlich storniert werden.

Bei Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der Inhouse Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Inhouse Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an laufenden Schulungen hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer das volle Schulungsentgelt zzgl. der entstandenen Nebenkosten, zu denen insbesondere auch Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder/Dozenten und Raumkosten zählen, zu entrichten.

Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten zu tragen.

Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei der MedicalTraining-Hameln.

  • 9 Fristlose Kündigung

MedicalTraining-Hameln kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des

Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder

Mitarbeitern von MedicalTraining-Hameln.

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.

- Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.

- Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.

- Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.

Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.

  • 10 Teilnahmebestätigungen / Zertifikate

Jeder Teilnehmer einer Schulung erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung.

Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.

Ersatz-/Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende Jahr werden gegen eine Gebühr von 5,00 € inkl. Versand, für zurückliegende Jahre gegen eine Gebühr von 10,00 € inkl. Versand ausgestellt. Erforderlich für die Ausstellung von Ersatz-/Zweitbescheinigungen sind neben einem entsprechenden Antrag und der Zahlung der Gebühr im Voraus die Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und des genauen Schulungsdatums.

Bei Schreibfehlern durch MedicalTraining-Hameln besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 8 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € incl. Versand fällig.

  • 11 Urheberrecht

Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen etc. zu Schulungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Unterlagen und Präsentationen die zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

  • 12 Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständigem Rechnungsausgleich werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen gelöscht.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht auf die unentgeltliche Auskunft über die Herkunft und den Umfang Ihrer gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an: MedicalTraining-Hameln, Am Hafen 6, 31785 Hameln.

  • 13 Haftung

Haftungsansprüche gegen MedicalTraining-Hameln sind auf die Höhe des jeweiligen Schulungsentgeltes beschränkt. Weitergehende Ansprüche (mit Ausnahme der Verletzung von Kardinalspflichten, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen) sind ausgeschlossen.

Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernimmt MedicalTraining-Hameln keine Haftung.

  • 14 Schlussbestimmung

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Für sämtliche Streitigkeiten wird Hameln als Gerichtsstand vereinbar, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen – MedicalTraining-Hameln

Stand: Juni 2025